Jugendsozialarbeit Beratung
Jugendsozialarbeit (JSA) basiert auf den §§ 11 & 13 SGB VIII:
„Angebote der Jugendarbeit sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
„Im Rahmen der JSA soll durch sozialpädagogische Hilfen die schulische und berufliche Ausbildung und die Eingliederung sozial benachteiligter oder individuell beeinträchtigter junger Menschen gefördert werden.“
Die Jugendsozialarbeit unterliegt der Schweigepflicht und ist unabhängig von der Schule, deren Verwaltung und dem Lehrplan.
Was sind die konkreten Angebote und Schwerpunkte der JSA an unserer Schule?
- Information und Beratung von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften, z.B. durch unterschiedliche Sprechstunden, auf Anfrage Begleitung von Eltern-Lehrer-Gesprächen, zur Koordination der Projekte in den Klassen
- Klassenprojekte zu den Themenbereichen Prävention, Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenz
- Einzelfallhilfe für Schüler und Schülerinnen bei schulischen, familiären oder sozialen Problemen
- Klassenübergreifende Projekte zum Themenbereich Soziales Lernen
- Klassen- und Schulbegleitung bei externen Veranstaltungen, Nachbesprechungen von Veranstaltungen.
- Außerschulische Angebote im kreativen, sportlichen und kulturellen Bereich, z.B. im Nachmittagsangebot, in Nachmittagsprojekten in Kooperation mit örtlichen Institutionen.
- Auf Wunsch Klassenhospitationen und Schüler*innenbeobachtungen.
- Vernetzung und Kooperationen mit anderen jugendrelevanten Institutionen, z.B. den Grundschulen im Landkreis, Offenen Jugendarbeit, Vereinen, Kirchen, weiterführenden Schulen, Beratungsstellen.
Telefonische Erreichbarkeit i.d.R. von Mo. bis Fr. 07:30h bis 16:00h